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Ausgabepreis
Der Ausgabepreis eines Fondsanteils errechnet sich aus Anteilswert plus Ausgabeaufschlag. Er ist der Preis, den ein Anleger bei Kauf eines Anteils an die Fondsgesellschaft zahlt. Der Anteilswert wird von der Fondsgesellschaft börsentäglich veröffentlicht.
BVI
Die Abkürzung BVI steht für den Bundesverband Investment und Asset Management e. V. Der BVI ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Frankfurt am Main und ist die zentrale Interessenvertretung der Investmentbranche in Deutschland. Er informiert seine Mitglieder regelmäßig über rechtliche, steuerliche und politische Entwicklungen.
BVI-Methode
Die BVI-Methode ist eine Methode zur Berechnung der Wertentwicklung von Investmentfonds. Die Wertentwicklung ist dabei die prozentuale Veränderung zwischen dem Vermögen am Anfang des Anlagezeitraums und seinem Wert am Ende des Anlagezeitraums. Ausschüttungen werden rechnerisch umgehend in neue Fondsanteile investiert. So werden die Wertentwicklungen ausschüttender und thesaurierender Fonds untereinander vergleichbar.
Basel III
Der Begriff Basel III bezeichnet ein ergänzendes Regelwerk des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel (CH) zu bereits bestehenden Eigenkapitalregeln für Finanzinstitute.
Basel III umfasst Empfehlungen, die die Finanzwelt stabiler machen sollen. Von den Banken wird die Erhöhung der Mindesteigenkapitalanforderungen und die Einführung von Kapitalpuffern gefordert. Damit sollen die Banken im Falle einer Krise stabiler und stärker agieren können. Die Empfehlungen wurden vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im September 2010 beschlossen.
CRD (Capital Requirement Directive)
Die Eigenkapitalrichtlinie CRD (Capital Requirement Directive) und die dazugehörige Kapitalaquänzverordnung CRR (Capital Requirement Regulation) setzen unter anderem Basel III innerhalb der Europäischen Union um.
Sie enthalten Vorgaben für die Zulassung und Beaufsichtigung von Kreditinsituten und Wertpapierfirmen, Regelungen zur Eigenkapitalausstattung der Institute, Sanktionen bei Verstößen, Regelungen zu den Organen der Institute und ihrer Aufsicht, Vorgaben zu den aufsichtsrechtlich bereitzuhaltenden Eigenmitteln sowie Großkredit- und Liquiditätsvorschriften.
Depotgebühren
Depotgebühren werden von Banken für die Führung und/oder Verwaltung eines Depots erhoben.
Ertrag
Investmentfonds können ordentliche und außerordentliche Erträge erwirtschaften. Diese sind abhängig von den im Investmentfonds befindlichen Vermögensgegenständen und ihrer Bewirtschaftung. Ordentliche Erträge sind beispielsweise Zinsen, Dividenden und Mieteinnahmen. Außerordentliche Erträge sind zum Beispiel Veräußerungsgewinne.
Fondsvermögen
Es ist zwischen Netto-Fondsvermögen und Brutto-Fondsvermögen zu unterscheiden. Unter Netto-Fondsvermögen versteht man die Summe aller Vermögensgegenstände eines Investmentfonds (z.B. Aktien, Anleihen, Bankguthaben oder Immobilien) abzüglich der Kredite und sonstiger Verbindlichkeiten des Fonds. Unter Brutto-Fondsvermögen versteht man das Netto-Fondsvermögen zuzüglich der Kredite und sonstigen Verbindlichkeiten.
Grundvermögen
Eine der drei Vermögensarten des Bewertungsrechts (§ 18 BewG). Zum Grundvermögen gehört der Grund und Boden, einschließlich der darauf gegebenenfalls befindlichen Gebäude mit Bestandteilen und Zubehör, Erbbaurechte sowie Wohnungseigentum, Teileigentum, Wohnungserbbaurechte und Teilerbbaurechte nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Handelsregister
Dies ist ein öffentliches Verzeichnis über Kaufleute zum Zweck der Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion, das bestimmte Informationen über Unternehmen auflistet (z. B. Sitz, Rechtsform und Gegenstand des Unternehmens oder vertretungsberechtigte Personen).
Haftsumme
Betrag, auf den die Haftung des Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft (KG oder GmbH & Co KG) gegenüber den Gläubigern der Kommanditgesellschaft beschränkt ist; die Haftsumme der Kommanditisten wird in das Handelsregister eingetragen.
Investmentvermögen (Investmentfonds)
Investmentvermögen (Investmentfonds) sind Organismen für gemeinschaftliche Kapitalanlagen, in denen das Kapital mehrerer Anleger gesammelt wird, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zu investieren, wie z. B. ein Sondervermögen. Investmentvermögen, die nach europaweit einheitlichen Regeln in bestimmte Wertpapiere investieren, bezeichnet man als "OGAW". Investmentvermögen, die in andere Vermögenswerte investieren, z. B. in Immobilien, bezeichtnet man als "Alternative Investmentfonds" oder "AIF". Ein Immobilien-Sondervermögen ist ein AIF.
Investmentfonds werden in der Regel von zugelassenen Kapitalverwaltungsgesellschaften verwaltet. Die Anleger erhalten Fondsanteile entsprechend ihrer Einzahlung und treffen selbst keine weiteren Anlageentscheidungen. Die Anlageentscheidungen werden durch die Kapitalsverwaltungsgesellschaft getroffen.
Jahresbericht
Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft muss für die von ihr verwalteten Sondervermögen jährlich zwei Berichte veröffentlichen: einen Halbjahres- und einen Jahresbericht. Hierzu bestehen klare gesetzliche Vorschriften.
Jahresberichte müssen beispielsweise Folgendes enthalten: Tätigkeitsbericht, Vermögensaufstellung, Ertrags- und Aufwandsrechnung, Verwendung der Erträge.
Der Jahresbericht eines Immobilien-Sondervermögens ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres zu veröffentlichen, der Halbjahresbericht innerhalb von zwei Monaten nach dem Halbjahresstichtag.
Halbjahres- und Jahresberichte des KGAL immoSubstanz können Sie nach ihrer jeweiligen Veröffentlichung auf der Webseite der IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH finden.
Kapitalanlagegesetzbuch
Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ist der rechtliche Rahmen für Investmentfonds in Deutschland. Es setzt die europäische AIFM-Richtlinie in deutsches Recht um und ersetzt seit Juli 2013 das Investmentgesetz.
Das KAGB regelt sowohl OGAW-Investmentvermögen als auch Alternative Investmentfonds (AIF). Es kann sich dabei um offene oder um geschlossene Investmentvermögen handeln. Das KAGB sieht vor, dass Investmentvermögen zum Beispiel als Sondervermögen, Investment-Aktiengesellschaften mit fixem oder variablem Kapital oder als Investment-Kommanditgesellschaften aufgelegt werden können.
Liquidität
Liquidität bezeichnet den Anteil des Fondsvermögens, der in Bankguthaben oder Geldmarktpapieren gehalten wird. Mithilfe der Liquidität (auch Barreserve) können Anlagechancen flexibel genutzt werden, unter anderem auch zum Bedienen von Anteilsrückgaben. Die Höhe der Liquidität ist zum Beispiel aufgrund von Ausschüttungsterminen oder Anteilsrückgaben Schwankungen unterworfen und wird durch die Anlagebedingungen begrenzt. Diese sind im Verkaufsprospekt enthalten. Rücknahmen können ausgesetzt werden.
Nettoinventarwert
Der Wert aller Anteile eines Investmentfonds, der Nettoinventarwert, wird durch die Verkehrswerte der Vermögensgegenstände bestimmt, die der Fonds hält, abzüglich sämtlicher Verbindlichkeiten. Der sich ergebende Wert wird durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile geteilt. So erhält man den Nettoinventarwert eines Anteils.
Offener Immobilienfonds
Offene Immobilienfonds sind in Deutschland durch das Kapitalanlagegesetzbuch reguliert und werden als Immobilien-Sondervermögen aufgelegt. Sie investieren in Immobilien aller Art und in Immobiliengesellschaften, dürfen jedoch auch zum Beispiel in Geldmarktinstrumente, Wertpapiere oder ähnliches investieren. Die durch das Kapitalanlagegesetzbuch vorgegebenen Anlagegrenzen und gegebenfalls weitere in den Anlagebedingugen festgelegte Grenzen müssen beachtet werden. In der Regel investieren Immobilien-Sondervermögen in Gewerbeimmobilien wie zum Beispiel Bürohäuser, Einkaufszentren, Logistik- und Hotelgebäude an verschiedenen Standorten.
Performance
Der Begriff Performance bezieht sich in der Börsensprache auf die Leistung oder Erfüllung eines Wertpapiers. Mit Performance oder Wertentwicklung bezeichnet man den Ertrag einer Kapitalanlage, vor allem von Investmentanlagen; die Performance gibt also den gesamten Wertzuwachs in Prozent innerhalb eines bestimmten Zeitraums an. Dieser setzt sich bei Fonds zusammen aus dem Kursgewinn oder -verlust und den erfolgten Ausschüttungen.
Quellensteuer
Nach dem Quellenprinzip erhobene Steuer, das heißt, die Steuer wird erhoben am Ort und zur Zeit des Entstehens der steuerpflichtigen Zahlung. Dabei wird der Schuldner der Zahlung gesetzlich zur Einbehaltung und Abführung des Steuerbetrages verpflichtet. Die Einkommensteuer ist in Form der Lohnsteuer die bekannteste Quellensteuer.
Risiko- und Ertragsprofil (SRRI)
Der SRRI gibt den Risiko- und Ertragsindikator für Investmentfonds an. Anhand der Intensität der Wertschwankungen, die auch als Volatilität bezeichnet wird, kann geschlussfolgert werden, wie hoch das Risiko von Kursverlusten ist beziehungsweise die Chancen sind, Kursgewinne zu realisieren.
Sondervermögen
Deutsche offene Investmentfonds können als „Sondervermögen“ aufgelegt werden. Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens werden von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet und von - soweit verwahrfähig - einer unabhängigen Verwahrstelle verwahrt. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet das Sondervermögen im Interesse der Anleger und getrennt von ihrem eigenen Vermögen. Der Anleger ist somit bei Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft vor dem Verlust seiner Fondsanteile geschützt.
Thesaurierung
Thesaurierende Fonds legen die erwirtschafteten Gewinne wieder an, das heißt, sie schütten diese nicht an die Anleger aus. Durch die Thesaurierung erhöht sich jedoch in der Regel der Anteilswert.
UCITS
UCITS (Englisch) bedeutet "Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren" (OGAW). Es handelt sich um Investmentvermögen, die die Anforderungen der europäischen Richtlinien zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmter Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-Richtlinie) entsprechen.
Verwaltungsvergütung
Die Vergütung, die die Kapitalverwaltungsgesellschaft für die Verwaltung eines Fonds erhält. Die Höhe der Verwaltungsvergütung ist in den „Besonderen Vertragsbedingungen“ im Verkaufsprospekt geregelt. Die Gebühr wird nicht dem Anleger, sondern dem Fonds belastet.
Zielportfolio
Darstellung des angestrebten Portfolios unter Berücksichtigung der Anlageziele und der Anlagestrategie.