Neuer Status belegt, dass Teile des Portfolios besonders strenge Nachhaltigkeitskriterien erfüllen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat die Einstufung des KGAL immoSUBSTANZ als Fonds nach Artikel 8 plus der EU-Offenlegungsverordnung bestätigt. Der Fonds darf damit seit dem 28. September an Privatanleger mit nachhaltigkeitsbezogenen Zielen im Sinne der im August angepassten MiFID-II-Regeln vertrieben werden.
Die Einstufung bedeutet konkret, dass ein fixer Anteil des Portfolios des KGAL immoSUBSTANZ die Anforderungen der EU-Offenlegungsverordnung an nachhaltige Investitionen erfüllt. Dieser Anteil des Portfolios erreicht die besonders strengen Kriterien an sogenannte Impact-Produkte.
Damit leistet der Fonds einen aktiven Beitrag zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors und zum Klimaschutz. Er orientiert sich dabei an den Dekarbonisierungspfaden des anerkannten CRREM-Tools (Carbon Risk Real Estate Monitor). Des Weiteren werden nachteilige Auswirkungen der Investitionen auf Nachhaltigkeitsaspekte, so genannte "Principal Adverse Impacts" (PAI), unter anderem durch den Ausschluss von Aktivitäten mit fossilen Brennstoffen berücksichtigt. Zudem werden Governance-Standards durch klar definierte Ausschlusskriterien eingehalten. Auf diese Art und Weise ist der KGAL immoSUBSTANZ in der Lage, die individuellen Nachhaltigkeitspräferenzen von Privatanlegern zu adressieren.
"Der neue Status als Artikel-8-Plus-Fonds ist eine erfreuliche Bestätigung der engagierten und langfristigen Arbeit unseres gesamten Teams, die Nachhaltigkeits-Performance des KGAL immoSUBSTANZ lückenlos zu dokumentieren und ständig weiter zu optimieren", erläutert Matthias Weber, Head of Sales Retail Business bei KGAL. "Wir wollen unser Angebot an nachhaltigen Fondsprodukten weiter ausbauen, um der steigenden Anlegernachfrage gerecht zu werden."