Seit einem Jahr müssen Anlageberater die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden berücksichtigen. In Puncto Transparenz hat sich seitdem einiges getan.
Heute vor einem Jahr wurde die MiFID-II-Verordnung um das Thema Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung erweitert. Anlageberater müssen seitdem die Präferenzen ihrer Kunden im Hinblick auf Nachhaltigkeit erfragen und ihre Empfehlungen daran ausrichten. So muss seit dem 2. August 2022 erfragt werden, ob Nachhaltigkeit bei den Anlageempfehlungen berücksichtigt werden soll, und wenn ja, nach welcher Definition von Nachhaltigkeit und zu welchem Anteil das Geld nachhaltig angelegt werden soll.
Diese Präferenzabfrage hat bei Kunden anfangs für einige Verwirrung gesorgt, was für Berater mit Herausforderungen verbunden war. Den Kunden wurde zugemutet, die Unterschiede zwischen "nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie", "nachhaltig im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung" und "nachhaltig im Sinne der Vermeidung von Principal-adverse-Impact-Indikatoren" zu verstehen.
Dabei kam schnell die Diskussion auf, ob die als nachhaltig empfohlenen Anlageprodukte nicht zu einem Großteil nur einen grünen Anstrich haben, bei genauerer Betrachtung aber ihrem Anspruch nicht gerecht werden. So wurden sogenannte Artikel-8-Fonds anfangs pauschal als "nachhaltig" deklariert, weil sie in ihrer Anlagestrategie Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen, ohne dass aber verlangt wurde, dass sie tatsächlich auch in nachhaltige Anlageobjekte investieren. Als Reaktion darauf wurde oberhalb von "Artikel 8" die Kategorie "Artikel 8 plus" eingeführt, die erfordert, dass der Fonds einen Teil seines Kapitals tatsächlich in Anlageobjekte mit positiver ökologischer oder sozialer Wirkung investiert.
Der KGAL immoSUBSTANZ wurde im August 2022 zu einem Artikel-8-plus-Fonds umgestellt und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im September 2022 genehmigt. 65 Prozent unseres Portfolios entsprechen den Anforderungen der EU-Offenlegungsverordnung an nachhaltige Investitionen und erreichen die besonders strengen Anforderungen an sogenannte Impact-Produkte.
Der KGAL immoSUBSTANZ ist damit einer der wenigen Immobilienfonds mit einem sehr hohen Anteil an nachhaltigen Investitionen und leistet einen aktiven Beitrag zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors und zum Klimaschutz. Er orientiert sich dabei an den Dekarbonisierungspfaden des anerkannten CRREM-Tools (Carbon Risk Real Estate Monitor). Des Weiteren werden nachteilige Auswirkungen der Investitionen auf Nachhaltigkeitsaspekte, so genannte "Principal Adverse Impacts" (PAI), unter anderem durch den Ausschluss von Aktivitäten mit fossilen Brennstoffen berücksichtigt. Zudem werden wichtige Governance-Standards eingehalten.